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Code of Conduct

Der Code of Conduct der Akademie der bildenden Künste Wien hat zum Ziel, eine vertrauensvolle, respektvolle und gesunde Arbeits- und Lernumgebung für alle Akademieangehörigen zu fördern und zu unterstützen. Die hier zusammenfassend dargestellten Grundregeln bilden den verbindlichen Rahmen für den Arbeits- und Studienalltag und die Freiheit der akademischen Lehre und des Wissenserwerbs.

Die Mitarbeiter_innen und Studierenden der Akademie orientieren sich an dem in diesem Code of Conduct definierten Selbstverständnis, übernehmen Verantwortung im eigenen Wirkungsbereich innerhalb der Akademie und tragen somit zu einer inklusiven und gewaltfreien Kultur der Auseinandersetzung bei.

Die unmittelbaren Tätigkeitsfelder der Akademie der bildenden Künste Wien sind Lehre und Forschung von Kunst und Wissenschaft. Akademieangehörige vermitteln Kulturen künstlerisch-wissenschaftlicher Praxis und Forschung, für die die Akademie auch über die Grenzen der Institution hinaus wahrgenommen wird. Die Akademie nimmt im Sinne des  Universitätsgesetzes ebenso an gesellschaftlichen Diskursen teil, unterstützt soziales, kulturelles und politisches Engagement und wirkt an der Gestaltung demokratischer Prozesse mit. Die Akademie begreift sich als Ort mit gesellschaftlicher Verantwortung.

Die Akademie ist eine internationale Institution; in der Studierendenschaft sowie im Personal finden sich unterschiedliche Voraussetzungen, Hintergründe sowie Identitäten. Damit verbinden sich vielfältige Erfahrungen, auch solche von Ausbeutung, Ausgrenzung und Marginalisierung. In diesem Sinne entwickelt die Akademie Werkzeuge, die zur Förderung von Chancengleichheit, Geschlechtergleichstellung, Barrierefreiheit und Diversität beitragen: Der Gleichstellungsplan, der  Frauenförderungsplan und die Antidiskriminatorische Betriebsvereinbarung sind bindende Dokumente für eine diskriminierungskritische Praxis. Zudem unterstützen und beraten institutionell verankerte Gremien und Ansprechpersonen wie Betriebsräte, Behindertenvertrauenspersonen und -beauftragte sowie AfG die Universitätsleitung bei der Implementierung von Maßnahmen und Verfahren.

  1. Respektvoller und wertschätzender Umgang

    Ein respektvoller und wertschätzender Umgang miteinander ist Grundlage der Zusammenarbeit an der Akademie. Dieser gründet auf dem Vertrauen, dass alle Akademieangehörigen trotz unterschiedlicher institutioneller Positionen, Interessen und Meinungen an einer gemeinsamen Entwicklung der Institution interessiert sind. Im Zentrum unserer Kommunikationskultur steht das gemeinsame Bemühen um Meinungsvielfalt und respektvolle Kommunikation.

    Der Ausnutzung von Machtverhältnissen und Abhängigkeitsstrukturen in sämtlichen Arbeits-, Studien- und kooperativen Kontexten der Akademie ist aktiv entgegenzuwirken. Belästigendes Verhalten, physische, psychische und emotionale Misshandlungen sowie unsachliche Benachteiligungen werden nicht toleriert (siehe Antidiskriminatorische Betriebsvereinbarung § 1&2 und Internationale Arbeitsorganisation Schutz vor Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt).

  2. Diskriminierungskritische Diskussions- und Diskurskultur

    Die Akademie als Bildungs- und Forschungseinrichtung legt Wert auf Dialog und Auseinandersetzung. In diesem Sinne setzen sich Akademieangehörige für einen Diskussions- und Diskursraum ein, der auch Kontroversen, Kritik und Dissens zulässt. Die Unterstützung sachlicher Auseinandersetzungen liegt in der Verantwortung von allen Akademieangehörigen und insbesondere von Personen in Leitungsfunktionen.

    Wer andere aufgrund geschlechtsbezogener oder ethnischer Zugehörigkeit, der sexuellen Orientierung, des Alters, der Religion oder Weltanschauung (gemäß §16 (4) GSP und § 13.1 B-GlBG), der sozioökonomischen Positionierung (§ 52 GSP) oder einer Behinderung (gemäß § 5.4 BGStG) belästigt, diskriminiert oder zu Gewalt aufruft, verletzt die Grundprinzipien der Akademie (siehe auch § 16 GSP und § 1 aBV).

  3. Akademische Freiheit und Verantwortung

    Alle Universitätsangehörigen tragen zur öffentlichen Wahrnehmung der Akademie bei.
    Mitarbeiter_innen und Studierende verfolgen in ihrer Forschung das Ziel der diskursiven Überprüfbarkeit durch Argumente oder Evidenz sowie der sachlichen Richtigkeit und halten wissenschaftliche Standards ein.

    Sie leisten einen Beitrag zur gesellschaftlichen Entwicklung, indem sie im Rahmen der gesetzlich verankerten, künstlerischen und wissenschaftlichen Freiheit – geleitet von Offenheit, Neugier und Experimentierfreude – Diskurse und neue Denkweisen anstoßen und Lebens- und Handlungsperspektiven zur Diskussion stellen. Dies schließt die Möglichkeit ein, Fehler zu machen und aus Fehlern lernen zu können.

  4. Wissenschaftliches und künstlerisches Arbeiten und Publizieren

    Die Freiheit des akademischen, künstlerisch-wissenschaftlichen Arbeitens ist gesetzlich geschützt und wird an der Akademie durch Leitungsorgane wie Rektorat, Senat und alle Kollegialorgane sowie durch Institutsleitungen, Lehrende und Mitarbeiter_innen unterstützt. (Lehr-)Veranstaltungen an der Akademie werden so gestaltet, dass divergierende theoretische Positionen vertreten und kontrovers vertreten werden können. Dabei ist zwischen der Kritik an Ideen, Methoden und Argumenten und der Herabwürdigung von Personen zu unterscheiden. Eine Kultur kritischen Austauschs gehört zum Kern akademischer Freiheit.

    Zu einem professionellen Umgang mit wissenschaftlichen und künstlerisch-wissenschaftlichen Standards zählen die Einhaltung und Achtung der Urheber_innenrechte, die Vermittlung und Befolgung wissenschaftsethischer Basisnormen (etwa hinsichtlich der Kennzeichnung von Quellen, Argumenten und Studien, auf die man sich bezieht).

    Die wissenschaftsethischen Rahmenbedingungen akademischen Arbeitens und Studierens sind zu beachten. Zu deren Vermittlung und Einhaltung werden gezielte Maßnahmen gesetzt und in Kooperation mit anderen Institutionen

    weiterentwickelt. Bei der Veröffentlichung von Inhalten sind die gesetzlichen Bestimmungen zu achten. Publizieren in sozialen Medien und digitalen Foren unterliegt denselben rechtlichen Grundsätzen wie andere Formen der öffentlichen Kommunikation.

  5. Prinzipien sachlicher Beurteilung, Befangenheit

    Für die Beurteilung von Arbeitsleistungen und die Benotung von Studienarbeiten gilt das Prinzip der Sachlichkeit. Dabei werden ausschließlich vorab definierte Leistungskriterien und -ziele herangezogen. Sollte es zu Beurteilungen kommen, die diesen Kriterien nicht entsprechen, sind die unmittelbaren Dienstvorgesetzten bzw. Institutsleitungen oder das für die Lehre zuständige Vizerektorat zu verständigen.

    Partnerschaftliche und wirtschaftliche Beziehungen sowie akademische Naheverhältnisse sind im Rahmen von Berufungs- und Bewerbungsverfahren, Kommissionsbesetzungen, Evaluationen, Gutachten, der Vergabe von Lehraufträgen und Werkverträgen offenzulegen. Beim Vorliegen von Interessenkonflikten kann die Beteiligung am Verfahren durch die zuständigen Gremien infrage gestellt werden (siehe Satzungsteil 3 Gleichstellungsplan § 60-66 und Satzungsteil 7 Berufungsverfahren).

  6. Datenschutz und Vertraulichkeit

    Die universitäre Arbeit bringt den Umgang mit vertraulichen Daten mit sich. Alle Unterlagen sind mit Sorgfalt zu behandeln. Insbesondere personenbezogene Informationen unterliegen der Verschwiegenheit und dem Datenschutz.

    Angehörige der Akademie beachten im Umgang mit Daten und Informationen die gültigen rechtlichen Regelungen (siehe  Datenschutzgesetz und DSGVO) während und nach Ende ihrer Tätigkeit. Insbesondere ist bei der elektronischen Informations- und Datenverarbeitung und beim Abruf von Daten auf mobilen Endgeräten auf angemessene Vorsichts-/Schutzmaßnahmen zu achten.

  7. Transparenz und Compliance

    Im Sinne der Transparenz und unter Beachtung des Informationsfreiheitsgesetzes werden an der Akademie Prozesse nachvollziehbar gestaltet und dokumentiert. Bei der Entwicklung studienrelevanter Prozesse wirken die fachlich relevanten Mitarbeiter_innen und Studierendenvertretungen mit.

    An der Akademie als öffentlicher Institution sind verantwortungsvolle Finanzgebarung und Kostenbewusstsein im Umgang mit Ressourcen selbstverständlich. Die Anwerbung externer Mittel ist mit den entsprechenden Leitungsgremien (Rektorat sowie fallw. Instituts- oder Abteilungsleitungen) abzusprechen.

  8. Nachhaltigkeit und Ressourcen

    An der Akademie hat die Auseinandersetzung mit Auswirkungen klimatischer Veränderungen und der nachhaltigen Gestaltung unserer Lebensrealität hohe Priorität.
    Sowohl im Arbeitsalltag als auch in der Entwicklung gesellschaftlicher Perspektiven bemühen sich Akademieangehörige um eine nachhaltigere Praxis und wirken dabei aktiv mit, Möglichkeiten einer klimabewussten Zukunft zu erarbeiten und ressourcenschonend zu handeln (siehe Nachhaltigkeitsstrategie). Dazu zählt unter anderem  klimafreundliche Mobilität ebenso wie ein reduzierter Ressourcenverbrauch in der künstlerischen Produktion und Ausstellungspraxis.


Schlussbestimmungen

Die Einhaltung dieses Code of Conduct ist für alle Akademieangehörigen verbindlich.

Zum Schutz aller Mitarbeiter_innen und Studierenden werden Verstöße gegen die gesetzlichen Rahmenbedingungen überprüft und können disziplinäre Maßnahmen nach sich ziehen. Beschwerden aufgrund von Verstößen können an die zuständigen Gremien gerichtet werden (direkte Vorgesetzte, Rektorat, AfG, Betriebsrat, ÖH etc.) sowie im anonymen Hinweisgeber_innensystem gemeldet werden. Beschwerden werden vertraulich behandelt und die Identität von Beschwerdeführenden sowie von Personen, die in der Meldung genannt werden, geheim gehalten. Die Meldestellenbeauftragten sind zur Unparteilichkeit, Unvoreingenommenheit und Verschwiegenheit verpflichtet.
Der Code of Conduct ersetzt keine universitätsrelevanten Rechtsvorschriften, interne Richtlinien, Regelungen und Betriebsvereinbarungen, sondern fasst diese zusammen.

Der Code of Conduct wurde vom Rektorat gemeinsam mit dem Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen, dem Betriebsrat für das allgemeine Universitätspersonal, dem Betriebsrat für das künstlerisch-wissenschaftliche Personal sowie der Koordinationsstelle Frauenförderung | Geschlechterforschung | Diversität und dem Senat erarbeitet.