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Open Call der Akademie | FWF Open-Access-Pauschale

Extra Label
Einreichungen laufend möglich

Open-Access-Publikationskosten für begutachtete wissenschaftliche und künstlerisch-forschende Artikel/Beiträge, die im Rahmen von FWF-Projekten entstanden sind und in OA-Zeitschriften, OA-Büchern bzw. auf OA-Publikationsplattformen veröffentlicht werden, können durch die FWF-OA-Pauschale (OAP) finanziert werden.

Förderbedingungen

Veröffentlichung in einem OA-Publikationsmedium

  • Gefördert werden OA-Kosten für begutachtete Publikationen wie einzelne Artikel in OA-Zeitschriften, einzelne Beiträge in OA-Sammelbänden.
  • Zeitschriften bzw. Publikationsplattformen müssen im Directory of Open Access Journals (DOAJ) gelistet sein.
  • Bei Sammelbandbeiträgen muss der gesamte Sammelband Open Access erscheinen.

Corresponding Author und Affiliation

  • Der_Die korrespondierende Autor_in muss während der durchgeführten Forschungsarbeiten an der Akademie der bildenden Künste Wien gearbeitet oder studiert haben (gemäß UG 2002 §94). Die Publikation muss seine_ihre Arbeit an der Akademie der bildenden Künste Wien beinhalten.
  • In der Publikation wird die Akademie der bildenden Künste Wien als (erste) Affiliation des_der korrespondierenden Autor_in genannt.

Lizenz

  • Für die Publikation muss verpflichtend eine CC-BY-Lizenz verwendet werden.

Höhe der geförderten OA-Kosten

  • Es gibt keine Förderobergrenzen. Förderungen nach Maßgabe der verfügbaren finanziellen Mitteln.

Acknowledgement und Rights Retention

  • Im Acknowledgement der Publikation muss der FWF als Fördergeber inkl. Grant-DOI und dem Rights-Retention-Statement genannt werden.
  • Hinterlegen Sie bereits bei der Einreichung im Manuskript folgenden Text: “This research was funded in whole or in part by the Austrian Science Fund (FWF) [grant DOI]. For open access purposes, the author has applied a CC BY public copyright license to any author accepted manuscript version arising from this submission.“

Mehr Informationen zur Rights Retention von Plan S.

Hinweis: Die Einhaltung der Fördervorgaben und der OA-Policy des FWF verantworten die Autor_innen. Eine Prüfung und Entscheidung für eine Übernahme der OA-Kosten erfolgen durch das Team Kunst | Forschung | Support. Nur bei Einhaltung aller Förderbedingungen und Verfügbarkeit von finanziellen Mitteln können die OA-Kosten übernommen werden. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine finanzielle Unterstützung.

Nicht gefördert werden

  • OA-Publikationskosten für gesamte Sammelbände oder Monografien; diese werden direkt über das FWF-Programm Buchpublikationen beantragt.
  • OA-Kosten für Publikationen in Subskriptionszeitschriften (Hybrid OA)
  • Kosten für nachträgliches OA-Publizieren
  • sonstige Publikationskosten (z.B. page/overlength charges, colour charges)

Antragstellung

  • Stellen Sie den Antrag bereits vor der Einreichung des Manuskripts, damit Sie sicher sein können, dass die OA-Kosten übernommen werden.
  • Wenn Sie nur wissen wollen, ob Kosten für einen Artikel/Beitrag übernommen werden, schicken Sie uns ein kurzes E-Mail an openaccess@akbild.ac.at.
  • Anträge für Artikel/Beiträge aus FWF-Projekten können bis zu drei Jahre nach Projektende gestellt werden.

Mehr Informationen zur Antragstellung finden Sie über das Einreichsystem der Akademie. Bei Fragen zur Ausschreibung kontaktieren Sie bitte Katharina Heinz (openaccess@akbild.ac.at, +43 1 58816-1116)