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Open Call der Akademie | FWF Open-Access-Pauschale

Extra Label
Einreichungen laufend möglich

Open-Access-Publikationskosten für begutachtete wissenschaftliche und künstlerisch-forschende Artikel/Beiträge, die im Rahmen von FWF-Projekten entstanden sind und in OA-Zeitschriften, OA-Büchern bzw. auf OA-Publikationsplattformen veröffentlicht werden, können durch die FWF-OA-Pauschale (OAP) finanziert werden.

Förderbedingungen

Veröffentlichung in einem OA-Publikationsmedium

  • Gefördert werden OA-Kosten für begutachtete Publikationen wie einzelne Artikel in OA-Zeitschriften, einzelne Beiträge in OA-Sammelbänden.
  • Zeitschriften bzw. Publikationsplattformen müssen im Directory of Open Access Journals (DOAJ) gelistet sein.
  • Bei Sammelbandbeiträgen muss der gesamte Sammelband Open Access erscheinen.

Corresponding Author und Affiliation

  • Der_Die korrespondierende Autor_in muss während der durchgeführten Forschungsarbeiten an der Akademie der bildenden Künste Wien gearbeitet oder studiert haben (gemäß UG 2002 §94). Die Publikation muss seine_ihre Arbeit an der Akademie der bildenden Künste Wien beinhalten.
  • In der Publikation wird die Akademie der bildenden Künste Wien als (erste) Affiliation des_der korrespondierenden Autor_in genannt.

Lizenz

  • Für die Publikation muss verpflichtend eine CC-BY-Lizenz verwendet werden.

Höhe der geförderten OA-Kosten

  • Es gibt keine Förderobergrenzen. Förderungen nach Maßgabe der verfügbaren finanziellen Mitteln.

Acknowledgement und Rights Retention

  • Im Acknowledgement der Publikation muss der FWF als Fördergeber inkl. Grant-DOI und dem Rights-Retention-Statement genannt werden.
  • Hinterlegen Sie bereits bei der Einreichung im Manuskript folgenden Text: “This research was funded in whole or in part by the Austrian Science Fund (FWF) [grant DOI]. For open access purposes, the author has applied a CC BY public copyright license to any author accepted manuscript version arising from this submission.“

Mehr Informationen zur Rights Retention von Plan S.

Hinweis: Die Einhaltung der Fördervorgaben und der OA-Policy des FWF verantworten die Autor_innen. Eine Prüfung und Entscheidung für eine Übernahme der OA-Kosten erfolgen durch das Team Kunst | Forschung | Support. Nur bei Einhaltung aller Förderbedingungen und Verfügbarkeit von finanziellen Mitteln können die OA-Kosten übernommen werden. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine finanzielle Unterstützung.

Nicht gefördert werden

  • OA-Publikationskosten für gesamte Sammelbände oder Monografien; diese werden direkt über das FWF-Programm Buchpublikationen beantragt.
  • OA-Kosten für Publikationen in Subskriptionszeitschriften (Hybrid OA)
  • Kosten für nachträgliches OA-Publizieren
  • sonstige Publikationskosten (z.B. page/overlength charges, colour charges)

Antragstellung

  • Stellen Sie den Antrag bereits vor der Einreichung des Manuskripts, damit Sie sicher sein können, dass die OA-Kosten übernommen werden.
  • Wenn Sie nur wissen wollen, ob Kosten für einen Artikel/Beitrag übernommen werden, schicken Sie uns ein kurzes E-Mail an openaccess@akbild.ac.at.
  • Anträge für Artikel/Beiträge aus FWF-Projekten können bis zu drei Jahre nach Projektende gestellt werden.

Mehr Informationen zur Antragstellung finden Sie auf der Calls-Plattform der Akademie. Bei Fragen zur Ausschreibung kontaktieren Sie bitte Katharina Heinz (openaccess@akbild.ac.at, +43 1 58816-1116)