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Zulassungsprüfung Bühnengestaltung Studienjahr 2018|2019

Datum
Uhrzeit
Termin Label
Mappenabgabe | persönlich
Organisationseinheiten
Kunst und Architektur

Zulassungsprüfung:
Dienstag 06.03.2018
Mittwoch 07.03.2018
Donnerstag 08.03.2018

Gegenstand der Zulassungsprüfung ist die Feststellung der Begabung für das zentrale künstlerische Fach. Die Zulassungsprüfung besteht aus zwei Teilen:

Zulassungsprüfung WS 2018/19:

1. Teil:

  1. Verfassen Sie einen kurzen handschriftlichen Text über Ihre Motivation sich für dieses Studium zu bewerben.
  2. Verfassen Sie eine Theaterkritik zu einem zeitnahen Theaterbesuch.
  3. Bitte reichen Sie eine Mappe mit einer Auswahl Ihrer bisherigen künstlerischen Arbeiten ein.
  4. zusätzliche Aufgabenstellung: Suchen Sie einen Ort, oder einen Raum, oder eine räumliche Situation in der Stadt, in der Sie leben, der Sie interessiert. Besuchen Sie ihn immer wieder und finden Sie heraus, warum er Sie interessiert, studieren Sie ihn (indem Sie ihn z.B. ausmessen, fotografieren, zeichnen, etc.) und machen Sie daraus etwas für Sie Wichtiges (am liebsten in Modellform).

(Nach der Methode AS FOUND: das Gewöhnliche mit einem neuen Blick anschauen - eigensinnig mit dem Vorhandenen umgehen- etwas radikal wahrnehmen)

Abgabe der Mappe und der zu bearbeitenden Aufgabenstellung:

Montag, den 5. März 2018 zwischen 11.00 und 14.00 Uhr, Abteilung Bühnengestaltung, Atelierhaus, 3. Stock, Lehargasse 6-8, 1060 Wien

Bekanntgabe der Kandidat_innen, die zu der Zulassungsprüfung zugelassen wurden: 5. März 2018 ab 19.00 Uhr mittels schriftlichem Aushang: Lehargasse 6-8, 1060 Wien, neben der Portiersloge im Erdgeschoß.

2. Teil:

Nur für zugelassene Kandidat_innen :

Dienstag, den 6. März 2018 bis Donnerstag, den 8. März 2018, jeweils von ca. 10.00 bis 18.00 Uhr, Bühnengestaltung, 3. Stock, Atelierhaus, Lehargasse 6–8, 1060 Wien

Bekanntgabe der zugelassenen Kandidat_innen: 9. März 2018 ab 10.00 Uhr mittels schriftlichem Aushang: Lehargasse 6–8, 1060 Wien, neben der Portiersloge im Erdgeschoß.

Die Zulassungsprüfung ist nur dann bestanden, wenn beide Teile erfolgreich abgelegt wurden.