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Zulassungsprüfung Bildende Kunst Studienjahr 2020|2021

Geänderte Durchführung aufgrund Covid-19 Krise
Bitte lesen Sie den gesamten Informationstext aufmerksam durch!

Dieses Jahr müssen die Modalitäten des Zulassungsverfahrens für die Studienrichtung Bildende Kunst auf Basis der Notverordnung COVID-19-Hochschul-Aufnahmeverordnung – C-HAV und der Richtlinie für mündliche Online-Prüfungen an die momentane Situation angepasst werden.

TEIL  1

1. Online-Anmeldung

29. Juni 2020 / 10 Uhr bis 24. Juli 2020 / 16:00 Uhr unter www.akbild.ac.at/zulassung

ACHTUNG: Alle Bewerber_innen, die sich bereits im Februar/März online registriert haben, müssen sich aus technischen Gründen erneut online anmelden und erhalten eine neue Registrierungsnummer. Diese Bewerber_innen erhalten diese Informationen ebenso per Email.

Die Arbeitsproben/Mappen jener Bewerber_innen, die im Februar/März per Post/Kurierdienst zugestellt wurden, werden nach erneuter Online-Anmeldung berücksichtigt und müssen nicht digital hochgeladen werden.

Eine Anmeldung zur Zulassungsprüfung per E-Mail ist ausgeschlossen.

Im Rahmen der Online-Anmeldung ist der im gültigen Reisepass angeführte Vor- und Zuname, das Geburtsdatum etc. zu verwenden.

Wenn gewünscht, kann zusätzlich der Künstler_innenname im Feld „Künstler_innenname“ angegeben werden.

Um die künstlerische Eigeneinschätzung der Bewerber_innen zu präzisieren, ist bei der Online-Anmeldung eine der folgenden drei Fachbereichsgruppen auszuwählen:

* Malerei: beinhaltet die Fachbereiche Abstrakte Malerei, Erweiterter malerischer Raum (Prof. Richter), Grafik und druckgrafische Techniken, Gegenständliche Malerei, Kontextuelle Malerei, Zeichnen

* Bildhauerei: beinhaltet die Fachbereiche Bildhauerei/Raumstrategien, Kunst im öffentlichen Raum, Kunst mit erweiterter malerischer Raum-Aktion (Prof. Huemer), Objekt-Bildhauerei, Textuelle Bildhauerei

* Medien : beinhaltet die Fachbereiche Konzeptuelle Kunst, Kunst und digitale Medien, Kunst und Film, Kunst und Fotografie, Performative Kunst, Video und Videoinstallation

Alle Bewerber_innen erhalten als Abschluss einer vollständigen Online-Anmeldung eine Anmeldebestätigung per E-Mail, in der die Registrierungsnummer und der Link mit allen Informationen zum Upload der digitalen Portfolios enthalten ist (gültige/aktive E-Mail-Adresse angeben, Spam-Folder überprüfen). Die Registrierungsnummer wird im weiteren Bewerbungsverlauf benötigt.

2. Abgabe der Arbeitsproben/Portfolios nur digital per Upload möglich

von 29. Juni 2020 / 10 Uhr bis 24. Juli 2020 / 16:00 Uhr

  • Die digitale Abgabe der Arbeitsproben ist nur nach erfolgter Online-Anmeldung möglich.
  • Die Abgabe der Portfolios ist ausschließ digital per Upload möglich. Die Anmeldung und/oder Abgabe von Arbeitsproben/Portfolios per E-Mail ist ausgeschlossen.
  • Die Arbeitsproben/Mappen jener Bewerber_innen, die im Februar/März per Post/Kurierdienst zugestellt wurden, werden nach erneuter Online-Anmeldung berücksichtigt.

Arbeitsproben/Portfolios - Empfehlung:

Die Arbeitsproben dienen dem Nachweis der Fähigkeit eigenständigen künstlerischen Denkens und Arbeitens.

Es wird erwartet, dass die Bewerber_innen selbständige künstlerische Arbeiten einreichen, die bestimmte Interessen, Umsetzungsfähigkeiten, Motivationen sowie Arbeitsweisen erkennen lassen.

Die Auswahl der Arbeiten sollte auf Grundlage einer eigenen künstlerischen Arbeitspraxis getroffen werden. Es wird empfohlen, Arbeiten, die in der Schule oder verschiedenen künstlerischen Kursen entstanden sind, nur dann vorzulegen, wenn sie die eigene künstlerische Position unterstützen.

Anforderungen digitale Portfolios

  • Auf der ersten Seite der Datei ist der Name und die Registrierungsnummer anzugeben.
  • Einzureichen ist ein Portfolio im pdf-Format mit einer maximalen Größe von 1 GB.

Links zu Videos/Audio-Material sind im Portfolio anzuführen (Links zu Clouds, Youtube, Websites etc.). Gegebenenfalls Angabe des Passworts nicht vergessen. Für das Funktionieren der Links sind die Bewerber_innen verantwortlich. Sollten Links nicht funktionieren, werden die Bewerber_innen unsererseits nicht kontaktiert.

  • Das Portfolio kann nach eigenen Vorstellungen gestaltet werden (maximale Größe 1 GB).
  • Die Datei-Bezeichnung der Portfolio-Datei hat wie folgt zu lauten: Registrierungsnummer_Nachname_Vorname (Beispiel Datei-Bezeichnung: 0123_Miller_Anne)

3. Besichtigung der eingereichten Arbeiten durch den Prüfungssenat

24. August bis 31. August 2020 (ohne Bewerber_innen)

4. Bekanntgabe des ersten Ergebnisses

3. September 2020, ab 13 Uhr

Alle Bewerber_innen werden per E-Mail verständigt und die Liste mit den zur Prüfung eingeladenen Bewerber_innen wird an der Amtstafel der Akademie kundgemacht.

5. Abholung der physisch vorhandenen Arbeitsproben/mappen

Informationen über die Abholung der physisch vorhandenen Arbeitsproben/Mappen, die im Februar/März übermittelt wurden, werden per E-Mail an die betreffenden Bewerber_innen nach Abschluss der Zulassungsprüfung ausgesandt.

TEIL  2

1. Mündliche Zulassungsprüfung per Zoom-videokonferenz

Die mündliche Prüfung besteht aus einem persönlichen Gespräch mit einer Professorin/einem Professor und deren Mitarbeiter_innen über das eingereichte Portfolio und die künstlerische Praxis der Bewerberin/des Bewerbers. Das Gespräch wird ungefähr 30 Minuten dauern.

Die persönlichen Gespräche mit den zu Teil 2 eingeladenen Bewerber_innen finden ausschließlich an folgenden Tagen auf digitalem Weg über die Videokonferenz-Plattform Zoom statt:

8. September 2020, 9-17 Uhr

9. September 2020, 9-17 Uhr

10. September 2020, 9-17 Uhr

11. September 2020, 9-14 Uhr

Die Termine und die Einladungen zu den Gesprächen werden den eingeladenen Bewerber_innen per E-Mail am 7. September 2020 zwischen 9 und 17 Uhr übermittelt.

Das persönliche (digitale) Gespräch und das im Rahmen der Bewerbung Teil 1 abgegebene Portfolio bilden die Grundlage für die Entscheidung des Prüfungssenates über eine Zulassung zum Studium.

2. Bekanntgabe des Endergebnisses

14. September 2020, ab 13:00 Uhr

Alle Bewerber_innen werden per E-Mail verständigt und die Liste mit den zum Studium zugelassenen Bewerber_innen wird an der Amtstafel der Akademie kundgemacht.