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Aufgaben und Tätigkeitsfelder

Was ist der Arbeitskreis?

Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (AfG) ist ein Gremium, das laut Universitätsgesetz die Aufgabe hat, Diskriminierungen entgegenzuwirken und die Angehörigen und Organe der Universität in diesen Angelegenheiten zu beraten und zu unterstützen. Der AfG bietet Informationen, vertrauliche Beratung und Begleitung an. 

Welche Fälle begleitet der Arbeitskreis?

Studierende, Mitarbeitende und Bewerber_innen (um einen Studienplatz oder einen Job an der Akademie) können sich in folgenden Fällen an den Arbeitskreis wenden:

  • Bei einer unmittelbaren oder mittelbaren Diskriminierung bzw. beim Verdacht auf Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung.
  • Bei Belästigung, Benachteiligung sowie Mobbing bzw. Bossing aufgrund der oben genannten Diskriminierungsmerkmale.
  • Wer diskriminierende oder benachteiligende Vorfälle beobachtet, kann sich ebenfalls an den Arbeitskreis wenden.

Wie läuft eine Beratung ab?

Bei Verdacht auf Diskriminierung ist es möglich, über das AfG-Büro Kontakt aufzunehmen – per E-Mail, telefonisch oder auch persönlich zu den Öffnungszeiten. Sämtliche Anfragen werden vertraulich und auf Wunsch auch anonym behandelt. Handlungen werden nur mit dem Einverständnis der beschwerdeführenden Person gesetzt!

Hinweis: Für manche (rechtlichen) Schritte gibt es Fristen, daher empfiehlt der AfG sich möglichst unmittelbar nach einem Vorfall zu melden.

Was kann der Arbeitskreis bei einer Beschwerde tun?

  • Dokumentation der Beschwerde (Ablage im Arbeitskreisbüro)
  • Vermittlung von Gesprächen zwischen den Beteiligten
  • Weiterleitung an weitere interne und externe Instanzen oder Beratungsstellen 

Die Mitarbeit im AfG ist offen für alle Akademieangehörige. Bei Interesse freuen wir uns über Kontaktaufnahme!