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Plädoyer für einen demokratischen Kunst- und Kulturbegriff

Wien, 12. Dezember 2017

Senat und Rektorat, Akademie der bildenden Künste Wien
Senat und Rektorat, Kunstuniversität Graz
Senat und Rektorat, Kunstuniversität Linz
Senat und Rektorat, Mozarteum
Senat und Rektorat, Universität für angewandte Kunst, Wien
Senat und Rektorat, Universität für Musik und darstellende Kunst Wien

Die Rektorate und Senate aller österreichischen Kunstuniversitäten erachten es als notwendig, vor dem Hintergrund der Regierungsbildungsgespräche und der sich abzeichnenden Kulturpolitik in Österreich festzuhalten, dass Kunst und Kultur in einer Demokratie…

  1. wesentlich den gelebten Alltag in seiner Vielfältigkeit prägen und nicht der Anpassung an wirtschaftlichen Wettbewerb und das Spiel von Angebot und Nachfrage überantwortet werden dürfen.
  2. Ausdruck gesellschaftlicher, politischer und ökonomischer Prozesse sind, die sich (schon immer) über nationalstaatliche Grenzen hinaus entwickelt haben.
  3. die verschiedenen künstlerischen und kulturellen Vorstellungen in ihrer Gleichzeitigkeit und in ihrem Neben- und Miteinander reflektiert und als Bereicherung integriert haben.
  4. die wandelbaren Traditionen und kulturellen Reichtümer im Miteinander und im Dialog mit Veränderungen und Innovationen gestärkt haben, um die Macht der Gewohnheiten und des Ungewöhnlichen kritisch befragen zu können.
  5. sich durch künstlerische und kulturelle Vielfältigkeit auszeichnen und nicht instrumentalisiert und domestiziert werden dürfen, um dem (nationalistischen) Opportunismus und Konformismus eines vereinfachten Freund-Feind-Schemas geopfert zu werden.
  6. die verschiedenen Vorstellungen darüber, wie man das Zusammenleben im Blick auf internationale und globale Dimensionen gestalten und die notwendigen Widersprüche und Meinungsverschiedenheiten als Chance und nicht als Bedrohung sehen kann.
  7. einer Sensibilisierung für Qualitätsbegriffe jenseits der bloßen Quantifizierbarkeit Rechnung tragen.
  8. der Unterstützung und Förderung durch öffentliche Mittel bedürfen, wenn der wirtschaftliche Wettbewerb und Profit nicht den einzigen Maßstab für ein kulturelles Leben und Überleben darstellen sollen.
  9. mit öffentlichen Mitteln zu fördern bedeutet, sich nicht auf die Erhaltung und Reproduktion des künstlerischen und kulturellen Erbes zu beschränken, sondern mit Blick auf die Zukunft vor allem die Entwicklung zeitgenössischer und experimenteller künstlerischer und kultureller Bereiche zu ermöglichen.
  10. den Horizont repräsentieren, in dem sich politische Verantwortung für das Überleben demokratischer Entwicklungen messen lassen kann.

Rückfragehinweis:
Senat, Akademie der bildenden Künste Wien
Mag. Andreas Spiegl, Dipl.-Ing. Waltraud Indrist
senat@akbild.ac.at Tel.: 0158816-3102