Aktuell gültige Covid-19 Schutzmaßnahmen
Stand: 25. Mai 2022
GEBÄUDEZUTRITT
- Öffnungszeiten aller Standorte laut regulären Öffnungszeitenkalendern
- Grundregel: Jegliche Kontakte ohne FFP2-Maske bei weniger als 2 Metern Abstand sind zu vermeiden.
- Wir möchten Sie alle weiterhin dazu auffordern zu Ihrem eigenen Schutz und dem Schutz Ihrer Mitmenschen regelmäßig Tests durchzuführen.
LEHRBETRIEB
Lehre kann überwiegend in Präsenz stattfinden.
Lehrveranstaltungen:
- fix zugewiesene Sitzplätze (wann immer möglich), Contact Tracing, Einhalten eines Mindestabstands von 1,5 (besser 2) Metern, regelmäßiges Lüften
- Sicherstellung von alternativen Lehrangeboten für Studierende, die zur Risikogruppe zählen
Studio-, Atelier-, Werkstätten- und Laborbetrieb:
- Contact Tracing, Einhalten des Mindestabstands von 1,5 (besser 2) Metern, regelmäßiges Lüften
Lehrveranstaltungen im Freien:
- Contact Tracing
Exkursionen:
- Es gelten die Schutzmaßnahmen des jeweiligen Zielorts.
- Contact Tracing
BÜRO- UND GREMIENARBEIT
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Grundregel: Jegliche Kontakte ohne Maske bei weniger als 2 Metern sind zu vermeiden.
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gültig bis 13.6.2022: Mit Mitarbeiter_innen des allgemeinen Universitätspersonals, die in Großraumbüros arbeiten, können durch die Abteilungs- bzw. Institutsleitung unter der Voraussetzung, dass die Abteilung voll funktionsfähig und telefonisch erreichbar bleibt, einzelne Home Office-Tage (maximal 2 Tage pro Woche und Person) vereinbart werden, um Mehrfachbelegung von (zu) kleinen Arbeitsräumen zu vermeiden.
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Für Angehörige von Risikogruppen, die Bedenken hinsichtlich der physischen Präsenz am Arbeitsplatz haben, besteht die Möglichkeit in Absprache mit dem Rektorat verstärkt im Home Office zu arbeiten. Personen, deren Tätigkeit im Home Office nicht sinnvoll/möglich ist, übernehmen vorübergehend andere Tätigkeiten. Bitte melden Sie sich unter Beilage eines entsprechenden ärztlichen Attests bei KatharinaDiewald (diewald@akbild.ac.at) und ihrer_m jeweiligen Dienstvorgesetzten in CC.
EINHEITEN MIT PUBLIKUMSVERKEHR
Parteienverkehr ist unter Einhaltung aller Sicherheitsmaßnahmen (+Contact Tracing) möglich.
AUSSTELLUNGSBETRIEB
Das Tragen einer FFP2-Maske ist nicht verpflichtend, wird aber empfohlen.
Es gelten die jeweils aktuellen COVID-19-Schutzmaßnahmen für Museen in Wien laut ICOM Österreich, siehe: http://icom-oesterreich.at/news/covid-19-schutzmassnahmen-fuer-museen
VERANSTALTUNGEN DER AKADEMIE
Die Abgabe eines COVID-Präventionskonzepts ist nicht mehr notwendig. G-Regeln und Personenbeschränkungen sind aufgehoben, das Tragen von FFP2-Masken wird empfohlen.
Um den Kommunikationsfluss zu wahren, sind alle geplanten Veranstaltungen jedoch – wie bereits zuvor üblich – dem Rektorat zur Information zu übermitteln. Bitte richten Sie Ihre Kurzbeschreibung (Was ist geplant / Wo und wann findet die Veranstaltung statt / Wie viele Personen werden erwartet / Wer ist der_die Hauptverantwortliche) spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Termin an das Vizerektorat für Infrastruktur und Nachhaltigkeit unter vr_infrastruktur@akbild.ac.at, um die Unterstützung durch GTB und BfÖ zu gewährleisten.
FFP2-Masken
Bitte tragen Sie FFP2-Masken
- wann immer Sie den Mindestabstand von 2 Metern zu anderen Personen nicht einhalten können.
DIENSTREISEN
Dienstreisen sind im Inland sowie im Rahmen der vom Außenministerium definierten Reiseempfehlungen auch im Ausland möglich.
VORGEHEN IM COVID-FALL
Sollten Sie positiv auf COVID-19 getestet werden, befolgen Sie – zusätzlich zu den behördlichen Anweisungen – dringend folgende Vorgehensweise:
- Die_der Betroffene sondert sich unverzüglich ab und wechselt ins Home Office bzw. in die Distanzlehre.
- Die_der Betroffene informiert unverzüglich Rektorat und Personalabteilung per E-Mail (rektor@akbild.ac.at; diewald@akbild.ac.at; pers@akbild.ac.at) (+ in CC die Abteilungs- bzw. Institutsleitung) unter Angabe des vollständigen Namens sowie der Abteilungs- bzw. Institutszugehörigkeit.
- Sollten Sie innerhalb von 48 Stunden vor der positiven Probenentnahme Kontaktefür länger als 15 Minuten bei unter 2 Metern Abstand ohne Maske gehabt haben, informieren Sie diese Personen bitte umgehend selbst.
Mitarbeiter_innen und Studierende, die eine COVID-Infektion nicht umgehend dem Rektorat melden, werden verwarnt.