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Zuverdienst beim AMS muss möglich sein!

Die Rektorate der öffentlichen Kunstuniversitäten unterstützen die Forderungen des Kulturrat Österreich
(s. Offener Brief vom 27.10.2025 https://kulturrat.at/zuverdienst-beim-ams-muss-moeglich-sein)
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Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Christian Stocker,
sehr geehrter Herr Minister für Kunst und Kultur Andreas Babler,
sehr geehrte Frau Ministerin für Soziales Korinna Schumann,
sehr geehrte Abgeordnete zum Nationalrat im Kultur- wie Sozialausschuss,

die Protestnote des Kulturrat Österreich stellt die Arbeitssituation im Kunst- und Kulturbereich in ihrer Volatilität zwischen Engagement, Anstellung und freischaffender Tätigkeit treffend dar. Als Leitungsorgane der Kunstuniversitäten schließen wir uns im Sinne unserer Absolvent_innen und Lektor_innen den Forderungen vollinhaltlich an. Künstlerisches und wissenschaftliches Arbeiten müssen eine höhere Wertschätzung erfahren. Österreich lukriert sehr viel Wertschöpfung genau durch diese Art der Arbeit.
Das Vorhaben dieser Regierung, die soziale Absicherung in Kunst und Kultur zu verbessern, sehen wir – wie der Kulturrat – durch das Vorhaben ab 1.1.2026 geringfügigen Zuverdienst zum Arbeitslosengeld nicht mehr zu ermöglichen, konterkariert. 
Wir ersuchen Sie daher dringend davon abzusehen.

Mit freundlichen Grüßen
Die Rektorate der öffentlichen Kunstuniversitäten: 

Akademie der bildenden Künste Wien
Kunstuniversität Graz
Kunstuniversität Linz
Universität für Angewandte Kunst Wien 
Universität für Musik und darstellende Kunst Wien
Universität Mozarteum Salzburg