Über den Senat
Was ist der Senat?
Der Senat ist eines der drei zentralen Leitungsgremien der Universität – neben dem Rektorat und dem Universitätsrat.
Zu seinen wichtigsten Aufgaben zählen:
- Einsetzung von Berufungs-, Habilitations- und Curriculakommissionen
- Mitwirkung bei grundlegenden universitären Angelegenheiten
Zusammensetzung des Senats
Der Senat besteht aus insgesamt 26 Mitgliedern, die aus verschiedenen Gruppen der Universität stammen:
Gruppe |
Vertreter_innen |
Professor_innen |
13 |
Universitätsdozent_innen, wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter_innen |
6 |
Allgemeines Personal |
1 |
Studierende (durch ÖH entsendet) |
6 |
Wie erfolgt die Wahl der Mitglieder?
Die Mitglieder der drei Personalgruppen werden alle drei Jahre über Listen gewählt.
Die Studierendenvertreter_innen werden von der Österreichischen Hochschüler_innenschaft (ÖH) entsendet.
Wann tagt der Senat?
Der Senat hält regelmäßige Sitzungen ab.
Pro Studienjahr sind 9 ordentliche Sitzungen vorgesehen.
Die Tagesordnung wird vorab im Mitteilungsblatt veröffentlicht.
Weitere Informationen
Detaillierte Informationen zur Arbeitsweise des Senats: Geschäftsordnung des Senats