Anerkennungsverordnungen
Hier finden sich Anerkennungsverordnungen für die Gender-, Queer-, Decolonial und Disability Studies sowie dem Lektor_innenprogramm seit dem Studienjahr 2020/21 sowie ergänzende Anerkennungsverordnungen z.B. aufgrund von Studienplanänderungen. Sie zeigen an, welche von externen Lehrenden gehaltene Lehrveranstaltungen denen im Studienplan gleichwertig sind. Hierzu braucht es keinen Anerkennungsantrag.
Mit 1. Oktober 2025 tritt der neue Studienplan Bildende Kunst (U25) in Kraft, verbunden mit Änderungen im Kurskatalog. Für alle Lehrveranstaltungen, die bis einschließlich 30. September 2025 nach dem bisherigen Studienplan absolviert wurden, gilt eine Anerkennungsverordnung: Diese Kurse werden übernommen und sind ohne internen Anerkennungsantrag im neuen Studienplan gültig. Ab 1. Oktober 2025 gelten ausschließlich die Bestimmungen des neuen Curriculums.
- Anerkennungsverordnung (U24) - 2. Studienabschnitt, Studienzweig Kunst und kulturwiss. Studien (607)
- Anerkennungsverordnung (U24) - 2. Studienabschnitt, Studienzweig Bildende Kunst (606)
- Anerkennungsverordnung (U24) - 1. Studienabschnitt (605)
- Anerkennungsverordnung 24-25
- Anerkennungsverordnung 23-24
- Ergänzende Anerkennungsverordnung 23
- Anerkennungsverordnung 22-23
- Anerkennungsverordnung 21-22
- Anerkennungsverordnung 20-21