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Informationen für Arbeitnehmer_innen mit Behinderung und / oder chronischen Erkrankungen

Informationen für Angestellte mit Behinderung und / oder chronischen Erkrankungen der Akademie der bildenden Künste Wien in Zusammenarbeit mit den Betriebsräten

Vorteile sind:

  • Erholungsurlaub: Ab einem Grad von 50% Behinderung bekommt die / der Arbeitnehmer:in zusätzlich bis zu 5 Werktage Urlaub.
  • Erhöhter Kündigungsschutz: Die Kündigung einer/s begünstigt Behinderten ist nur mit der Zustimmung des Behindertenausschusses des Sozialministeriumsservice möglich.
  • Lohnsteuerfreibetrag (kann ab einem Grad der Behinderung von 25 % beim Finanzamt beantragt werden)

Wer zählt zum Kreis der begünstigt Behinderten?
Voraussetzungen für die Rechtsstellung einer begünstigt behinderten Person sind

  • ein Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent und
  • wenn die Person österreichische Staatsbürger_innen (EU-Bürger:innen, Staatsbürger:innen von Vertragsstaaten, Schweizer Bürger_innen und anerkannter Flüchtlinge (Kommentar Widy) ist

Behinderung ist die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden Funktionsbeeinträchtigung oder chronischer Erkrankung.
Als nicht vorübergehend gilt ein Zeitraum von mehr als voraussichtlich sechs Monaten.

Ob die Voraussetzungen für die Begünstigteneigenschaft erfüllt sind, wird mittels eines sogenannten „Feststellungsbescheides“ des Sozialministeriumservice festgelegt. Die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigt behinderten Personen entfaltet einige bedeutsame Rechtsfolgen, insbesondere in arbeitsrechtlicher Hinsicht.

Den Status begünstigte/r Behinderte/r erhält man nicht automatisch aufgrund einer Behinderung, sondern es bedarf dazu eines Antrages an die jeweilige Landesstelle des Sozialministeriumservices.
Babenbergerstraße 5, 1010 Wien
Tel: 01/588 31
Fax: 05 99 88 / 2266
E-Mail: post.wien@sozialministeriumservice.at
Die Feststellung des Grades der Behinderung erfolgt durch ärztliche Sachverständige d er Behörde.
Link zum Sozialministeriumsservice: https://www.sozialministerium.at/

Bitte beachten!!

Behinderung und/ oder chronische Erkrankung bleibt Privatsache!
Es ist die persönliche Entscheidung jeder/s Arbeitnehmerin / Arbeitnehmers sich mit der Personalabteilung in Verbindung zu setzen.
Wenn Sie glauben, zum Kreis der begünstigt Behinderten zu gehören, können Sie sich
persönlich über die Vorteile und Nachteile zum Thema Behinderung informieren:

Links:
https://www.sozialministeriumservice.at/Menschen_mit_Behinderung/Ausbildung__Beruf_und_Beschaeftigung/Beguenstigte_Behinderte/Beguenstigte_Behinderte.de.html

Mag.a Daniela Mautner Markhof
Vorsitzende des BVPE
+43 676 5077288
d.MautnerMarkhof@akbild.ac.at

Mag. Dr. Christian Müllner
Stv. BVP
+ 43 (1) 58816 - 8102
c.muellner@akbild.ac.at