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Technische Mitarbeiter_in | FWF Projekt

Fälligkeitsdatum
Di 5.7.2022

An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung

Technische Mitarbeiter_in | FWF Projekt

in vollem Beschäftigungsausmaß zum Eintritt ab 1.10.2022, befristet bis 30.9.2025

Die Anstellung erfolgt am Institut für Naturwissenschaften und Technologie in der Kunst im Rahmen des FWF-Projektes „Synergistische Interaktion von Schreibmaterialien“ mit Schwerpunkt auf nicht-invasiven spektroskopischen Analysen von kollagenbasierten Objekten und Schreibmaterialien.

Aufgabenbereiche

  • Der_die Stelleninhaber_in ist insbesondere für die Probenvorbereitung sowie die Durchführung von nicht-invasiven Routineanalysen (z.B. Raman, IR, UV-VIS) verantwortlich.

Anstellungsvoraussetzungen

  • abgeschlossene Ausbildung an einer chemischen bzw. technischen Fachschule oder HTL

Gewünschte Qualifikation

  • technisch-chemische Grundkenntnisse
  • praktische Erfahrung in selbständiger Laborarbeit, z.B. Verwendung von Basisinstrumenten, Herstellung von Pufferlösungen usw.
  • Erfahrung mit Raman-Spektroskopie, IR-Spektroskopie (ATR-FTIR), Kolorimetrie sowie entsprechender Datenverarbeitung
  • gute Englisch- und IT-Kenntnisse (Microsoft Office: Word, Excel, PowerPoint), Kenntnisse von Origin Pro und MATLAB von Vorteil
  • Gender- und diskriminierungskritische Kompetenz

Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe IIIa beträgt derzeit Euro 2.210,20.

Interessent_innen bewerben sich bitte bis 05.07.2022 unter: www.akbild.ac.at/jobs

Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen. Weiters bemüht sich die Akademie um die Herstellung von möglichst barrierefreien Bewerbungs- und Arbeitsbedingungen. In diesem Rahmen unterstützt die Akademie aktiv die Bewerbung von Menschen mit Behinderungen. Bewerber_innen können sich im Vorfeld an die Personalabteilung oder die Behindertenvertrauenspersonen der Akademie wenden. Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.