Skip to main content

Universitätsprofessur

gem. § 99 Universitätsgesetz 2002 für die Studienrichtung Bildende Kunst im Fachbereich „Kunst und Bild | Figuration“ am Institut für Bildende Kunst (IBK) im vollen Beschäftigungsausmaß ab 15.9.2025 für einen Zeitraum von einem Jahr.

Extra Label
Bewerbungsfrist
Fälligkeitsdatum
Di 10.6.2025

An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung: 

Universitätsprofessur 

gem. § 99 Universitätsgesetz 2002 für die Studienrichtung Bildende Kunst im Fachbereich „Kunst und Bild | Figuration“ am Institut für Bildende Kunst (IBK) im vollen Beschäftigungsausmaß ab 15.9.2025 für einen Zeitraum von einem Jahr. 

Gesucht wird eine international profilierte Künstler_innenpersönlichkeit mit hervorragendem Standing im internationalen Kunstfeld, die durch ihre künstlerische Arbeit Maßstäbe gesetzt hat und über Kenntnisse aktueller Kunstdiskurse und Methoden – insbesondere im Themenkomplex (De-) Figuration – verfügt. 

Anstellungsvoraussetzungen 

  • eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene Universitäts- bzw. Hochschulausbildung oder gleichzuhaltende künstlerische Eignung
  • international anerkanntes Werk und künstlerische Praxis im Kontext gegenständliche Malerei / Malerei und Figuration
  • hervorragende künstlerische Qualifikation im Bereich der Malerei unter besonderer Berücksichtigung von Debatten über Figuration/Defiguration im Sinne einer Auseinandersetzung mit Aspekten gesellschaftlicher Wirklichkeit, außerkünstlerischen Bildformen oder Formen künstlerischer Intervention
  • relevantes Portfolio (Ausstellungen, Projekte, Publikationen etc.) sowie Einreichung eines Konzepts zu Perspektiven der Entwicklung und Erschließung der Künste im Fachbereich „Kunst und Bild | Figuration“
  • Führungskompetenz zur Leitung und Organisation der Lehre eines Fachbereiches
  • Eignung zur künstlerischen Unterstützung und Förderung der Studierenden
  • Einreichung eines universitären Lehrkonzepts über die Motivation, Inhalte und Vorhaben der eigenen künstlerischen Lehre sowie Nachweis einer der Position entsprechenden Lehrtätigkeitserfahrung
  • Bereitschaft zur engen inhaltlichen und organisatorischen Zusammenarbeit mit den Professor_innen und Mitarbeiter_innen der Fachbereiche und Werkstätten des Instituts für Bildende Kunst
  • Bereitschaft zur Mitarbeit in den Gremien der universitären Selbstverwaltung
  • Bereitschaft zur Mitarbeit an akademieinternen und öffentlichen Aktivitäten bzw. interdisziplinären Projekten und Kooperationen
  • sehr gute Deutsch- und/oder Englischkenntnisse
  • diskriminierungskritisches Grundverständnis sowie die Bereitschaft sich dahingehend fortzubilden

Zur Lehrverpflichtung gehört mindestens der künstlerische Einzelunterricht im Ausmaß von 17 Unterrichtsstunden pro Woche im Zentralen Künstlerischen Fach „Kunst und Bild | Figuration“ in der Studienrichtung Bildende Kunst. 

Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe A1 beträgt derzeit Euro 6.604,30. 

Interessent_innen bewerben sich unter Beilage von (1) Motivationsschreiben, (2) Lebenslauf, (3) Portfolio, (4) Konzept zu Perspektiven der Entwicklung und Erschließung der Künste im relevanten Fachbereich sowie (5) Lehrkonzept bis 10.06.2025 unter: www.akbild.ac.at/jobs 

Es wird darauf hingewiesen, dass Teambewerbungen im Auswahlprozess nicht berücksichtigt werden. 

Die Akademie der bildenden Künste Wien bekennt sich zu einem chancengerechten Lern-, Lehr-, Forschungs- und Arbeitsumfeld und wirkt auf den Abbau von Diskriminierungen und strukturellen Barrieren hin. Daher begrüßt die Akademie ausdrücklich die Bewerbung von qualifizierten Personen, die aufgrund ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung, ethnischen Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung oder ihres Alters strukturell benachteiligt sind. Dabei ist besonders zu berücksichtigen, wenn eine Person mehrere Diskriminierungsgründe auf sich vereint (intersektionaler Ansatz). 

Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen. Weiters bemüht sich die Akademie um die Herstellung von möglichst barrierefreien Bewerbungs- und Arbeitsbedingungen. In diesem Rahmen unterstützt die Akademie aktiv die Bewerbung von Menschen mit Behinderungen. Bewerber_innen können sich im Vorfeld an die Personalabteilung oder die Behindertenvertrauenspersonen der Akademie wenden. Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.