Technische_r Mitarbeiter_in
An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung
Technische_r Mitarbeiter_in
für unterstützende technische Tätigkeiten im Rahmen der Forschung und Lehre am Institut für Naturwissenschaften und Technologie in der Kunst im Beschäftigungsausmaß von 30 Wochenstunden
ab 3. Oktober 2022.
Aufgabenbereiche
- Mitarbeit bei und Koordination von Forschungs- und Vermittlungstätigkeiten: z.B. Vorbereitung von chemisch-analytischen Praktika, unterstützende Tätigkeit bei chemisch-physikalischer Probenanalytik, Kultivierung von Mikroorgansimen
- Labormanagement unter besonderer Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften im Umgang mit chemischen Arbeitsstoffen
Anstellungsvoraussetzungen
- abgeschlossene Ausbildung an einer chemischen bzw. technischen Fachschule oder HTL
Gewünschte Qualifikationen
- technisch-chemische Grundkenntnisse sowie Erfahrungen mit instrumentellen Analysenmethoden wie UV-Vis, IR-, RFA oder GC/MS
- gute Englisch- und IT-Kenntnisse (Microsoft Office: Word, Excel, PowerPoint)
- Erfahrung im Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen (klassische mikrobiologische Techniken, Bakterien, Schimmelpilze) von Vorteil
- Bereitschaft zur Weiterbildung in den aufgabenrelevanten Bereichen
- Gender- und diskriminierungskritische Kompetenz
Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe IIIb beträgt derzeit Euro 1.896,6 bei einem Beschäftigungsausmaß von 30 Wochenstunden.
Interessent_innen bewerben sich bitte bis 31.07.2022 unter: www.akbild.ac.at/jobs
Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen. Weiters bemüht sich die Akademie um die Herstellung von möglichst barrierefreien Bewerbungs- und Arbeitsbedingungen. In diesem Rahmen unterstützt die Akademie aktiv die Bewerbung von Menschen mit Behinderungen. Bewerber_innen können sich im Vorfeld an die Personalabteilung oder die Behindertenvertrauenspersonen der Akademie wenden. Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.