Skip to main content

Universitätsprofessur

gem. § 99 Universitätsgesetz 2002 für das Fach „Theorie und Vermittlung von Gegenwartskunst“ am Institut für Kunst und Kulturwissenschaften (IKW) der Akademie der bildenden Künste Wien im vollen Beschäftigungsausmaß ab 01.02.2026 befristet bis 30.06.2026.

Extra Label
Bewerbungsfrist
Fälligkeitsdatum
Fr 12.12.2025

An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung: 

Universitätsprofessur

 gem. § 99 Universitätsgesetz 2002 für das Fach „Theorie und Vermittlung von Gegenwartskunst“ am Institut für Kunst und Kulturwissenschaften (IKW) der Akademie der bildenden Künste Wien im vollen Beschäftigungsausmaß ab 01.02.2026 befristet bis 30.06.2026. 

Der Schwerpunkt des IKW liegt auf Critical Studies im Rahmen von Gegenwartskunst, Gender Studies, Postcolonial Studies, Soziologie, Ästhetischer Theorie, Kunstgeschichte und Medienwissenschaft.  

Die ausgeschriebene Stelle ist auf künstlerisch-ästhetische sowie theoretisch-diskursive Phänomene und Entwicklungen der Gegenwartskunst – auch im Sinne von deren Synchronizität – ausgerichtet. Das Aufgabenfeld umfasst Lehre und Forschung inkl. Betreuung von Diplom-/MA-Abschlussarbeiten sowie die Mitwirkung in der universitären Selbstverwaltung. 

Anstellungsvoraussetzungen: 

  • eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene österreichische oder internationale Universitäts- bzw. Hochschulausbildung oder gleichwertige akademische Qualifikation
  • hervorragende wissenschaftliche Qualifikation für das zu besetzende Fach
  • ein qualifiziertes Forschungsprofil (einschlägige internationale Publikationen, Tagungsbeiträge, etc.) sowie Erfahrung mit dem Verfassen von Forschungsanträgen
  • pädagogische und didaktische Eignung sowie mehrjährige Lehrerfahrung, vorzugsweise im Hochschulbereich
  • facheinschlägige internationale Vernetzung sowie außeruniversitäre Praxis
  • Kompetenz zur diskursiven Entwicklung und Reflexion der Künste im Rahmen der Forschungs- und Lehraktivitäten der Akademie
  • Bereitschaft zur engen inhaltlichen und organisatorischen Zusammenarbeit mit den Kolleg_innen des IKW
  • sehr gute Deutsch- und/oder Englischkenntnisse
  • diskriminierungskritisches Grundverständnis sowie die Bereitschaft sich dahingehend fortzubilden 

Gewünschte Qualifikationen: 

  • Expertise in transdisziplinären Kunst- und Kulturwissenschaften
  • Kenntnis aktueller künstlerischer und kunsttheoretischer Diskurs- und Praxisformen 

Zur Lehrverpflichtung gehören Lehrveranstaltungen im Ausmaß von mindestens 6 Unterrichtsstunden pro Woche. 

Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe A1 beträgt derzeit Euro 6.604,30. 

Der Bewerbung ist ein Lehrkonzept (max. 7 Seiten) sowie Lebenslauf inkl. Forschungsprojekte, Motivationsschreiben und Publikationsliste beizulegen. 

Interessent_innen bewerben sich bitte bis 12.12.2025 unter: www.akbild.ac.at/jobs 

Die Akademie der bildenden Künste Wien bekennt sich zu einem chancengerechten Lern-, Lehr-, Forschungs- und Arbeitsumfeld und wirkt auf den Abbau von Diskriminierungen und strukturellen Barrieren hin. Daher begrüßt die Akademie ausdrücklich die Bewerbung von qualifizierten Personen, die aufgrund ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung, ethnischen Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung oder ihres Alters strukturell benachteiligt sind. Dabei ist besonders zu berücksichtigen, wenn eine Person mehrere Diskriminierungsgründe auf sich vereint (intersektionaler Ansatz). 

Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen. Weiters bemüht sich die Akademie um die Herstellung von möglichst barrierefreien Bewerbungs- und Arbeitsbedingungen. In diesem Rahmen unterstützt die Akademie aktiv die Bewerbung von Menschen mit Behinderungen. Bewerber_innen können sich im Vorfeld an die Personalabteilung oder die Behindertenvertrauenspersonen der Akademie wenden. Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.