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Künstlerisch-wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in gem. § 100 UG 2002 für Architekturentwurf

Extra Label
Bewerbungsfrist
Fälligkeitsdatum
Mi 24.6.2009

am Institut für Kunst und Architektur im vollen Beschäftigungsausmaß. Diese Position wird ab 01.09.2009 für einen Zeitraum von 2 Jahren vergeben.

An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung:

Künstlerisch-wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in gem. § 100 UG 2002
für Architekturentwurf am Institut für Kunst und Architektur im vollen Beschäftigungsausmaß. Diese Position wird ab 01.09.2009 für einen Zeitraum von 2 Jahren vergeben.

Aufnahmebedingungen:
Ein abgeschlossenes Diplomstudium/Masterstudium der Architektur oder eine für die Verwendung in Betracht kommende und dem Diplom/Master gleich zu wertende Befähigung im Fach Architektur.

Gewünschte Qualifikationen:

  • Die BewerberInnen sollen in den folgenden Plattformen vertiefte Kenntnis besitzen:

- ANALOGE, DIGITALE PRODUKTION oder
- ÖKOLOGIE, NACHHALTIGKEIT, KULTURELLES ERBE und/oder
- GESCHICHTE, THEORIE, KRITIK

  • Im Rahmen dieser Plattformen soll zumindest ein Forschungsprojekt als Teil der Bewerbung formuliert werden.
  • Erforderlich sind Erfahrungen in der Lehre und Praxis, sowie
  • profundes Wissen über und die Fähigkeit zur Vermittlung methodischer Ansätze;
  • die Befähigung, komplexe architektonische Aufgaben in ihrer gesellschaftlichen, methodischen und technischen Dimension zu erfassen;
  • Gefordert sind reflektierende, intellektuelle und experimentelle Arbeitsweisen,
  • die Bereitschaft und Fähigkeit, organisatorische Aufgaben zu übernehmen, sowie dynamisch und selbstständig zu agieren.
  • CAD Kenntnisse;
  • ausgezeichnete Englischkenntnisse.

Die Bewerbung sollte außerdem eine Beschreibung der Lehrziele des Bewerbers/der Bewerberin sowie Beschreibungen bisheriger Lehrveranstaltungen sowie Studierendenarbeiten enthalten. (max. 2 Seiten).

Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen im künstlerischen und wissenschaftlichen Personal und in Leitungspositionen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen, die bei gleicher Qualifikation bevorzugt aufgenommen werden. Gleichfalls verpflichtet sich
die Akademie der bildenden Künste Wien zu antidiskriminierenden Maßnahmen in der Personalpolitik.
Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.