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Zwei UniversitätsassistentInnen

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Bewerbungsfrist
Fälligkeitsdatum
Mo 24.8.2009

im Bereich Abstrakte Malerei (bei Univ.Prof. Mag. Erwin Bohatsch) am Institut für Bildende Kunst ab Oktober 2009 befristet für 3 Jahre im Ausmaß von je 20 Stunden

An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangen folgende Stellen zur Ausschreibung:

Zwei UniversitätsassistentInnen

im Bereich Abstrakte Malerei (bei Univ.Prof. Mag. Erwin Bohatsch) am Institut für Bildende Kunst ab Oktober 2009 befristet für 3 Jahre im Ausmaß von je 20 Stunden

Gewünschte Qualifikationen
In Hinblick auf den Aufgabenbereich, welcher insbesondere die Mitwirkung bei Lehrveranstaltungen im Bereich "Abstrakte Malerei", die Betreuung der Studierenden sowie die Mitwirkung an Evaluierungsmaßnahmen, Organisations- und Verwaltungsaufgaben umfasst, werden von den BewerberInnen hervorragende Kenntnisse der zeitgenössischen Kunst und Kunsttheorie mit Schwerpunkt malerischer Positionen sowie pädagogische und organisatorische Kompetenz erwartet. Die Fähigkeit zur Teamarbeit sowie IT-Kenntnisse werden vorausgesetzt.

Aufnahmebedingung
Ein für die Verwendung in Betracht kommendes abgeschlossenes Master-(Diplom-)studium oder der Nachweis einer vergleichbaren künstlerisch-wissenschaftlichen Eignung.

InteressentInnen senden uns ihre Bewerbung unter Angabe der Kennzahl 20/2009 bis 24.08.2009 (Datum des Poststempels) an die angegebene Kontaktadresse:

Akademie der bildenden Künste Wien, Personalabteilung
Schillerplatz 3 | 1010 Wien | www.akbild.ac.at
Tel.: 01 588 16 - 1601 | Fax: 01 588 16 - 1699 | e-mail: recruiting@akbild.ac.at

Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen im künstlerischen und wissenschaftlichen Personal und in Leitungspositionen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen, die bei gleicher Qualifikation bevorzugt aufgenommen werden. Gleichfalls verpflichtet sich die Akademie der bildenden Künste Wien zu antidiskriminierenden Maßnahmen in der Personalpolitik.
Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.