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Senior Scientist

Extra Label
Bewerbungsfrist
Fälligkeitsdatum
Mi 20.4.2011

am Institut für Kunst und Kulturwissenschaften im Ausmaß von 40 Stunden ab WS 2011/12.

An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung:

Senior Scientist

am Institut für Kunst und Kulturwissenschaften im Ausmaß von 40 Stunden ab WS 2011/12.

Voraussetzungen für die Bewerbung:

Eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder ausländische Hochschulausbildung in einem kunst- bzw. kulturwissenschaftlichen Fach sowie didaktische Eignung und der Nachweis einschlägiger Lehrerfahrung im Bereich von Mittelalter und Früher Neuzeit.

Erwünschte zusätzliche Qualifikationen:

  • Vertiefte Kenntnisse in den Feldern Geschichte und Theorie der Kunst unter Berücksichtigung soziokultureller Perspektiven sowie der Gender Studies
  • Organisatorische Fähigkeiten
  • Teamfähigkeit
  • Erfahrung im Bereich E-Learning

Aufgabenbereich:

  • Betreuung der Studierenden, Organisations- und Verwaltungsaufgaben des Instituts
  • Durchführung von Tagungen und interdisziplinären Studienprojekten mit Kolleg_innen
  • selbständige Lehrtätigkeit im Fachbereich Kunst- und Kulturwissenschaften (Mittelalter und Frühe Neuzeit). Zu den Aufgaben in der Lehre gehören ferner Aspekte der vergleichenden und interkulturellen Analyse in Zusammenhang mit moderner und zeitgenössischer Kunst.
  • eigenständige Forschungs- und Publikationstätigkeit
  • Die Administration und Entwicklung von e-Learning am Institut für Kunst- und Kulturwissenschaften

Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen im künstlerischen und wissenschaftlichen Personal und in Leitungspositionen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen, die bei gleicher Qualifikation bevorzugt aufgenommen werden. Gleichfalls verpflichtet sich die Akademie der bildenden Künste Wien zu antidiskriminierenden Maßnahmen in der Personalpolitik.

Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.